Lkw-Fahrverbotskalender 2015
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Änderungen
Die Fahrverbote für Lastkraftwagen (Lkw) im Jahr 2015 wurden erlassen. Der Lkw-Fahrverbotskalender 2015 wurde am 30. März 2015 im Bundesgesetzblatt II Nr. 65/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 65/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
- Fahrverbote für Lastkraftwagen
Generell dürfen – schon bisher – folgende Kfz an Samstagen von 15:00 bis 24:00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren (darüber hinaus bestehen noch weitere Fahrverbote):- Lkw mit Anhängern, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt
- Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
Dieses generelle Fahrverbot wird nun zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Straßen ausgedehnt. Für Lkw oder Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie für Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, gelten folgende Fahrverbote:
Tag | Uhrzeit | Betroffene Straßen | Zusätzliche Information |
---|---|---|---|
Freitag, 3. April 2015 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Freitag, 3. April 2015 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Freitag, 3. April 2015 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Freitag, 3. April 2015 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 4. April 2015 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 4. April 2015 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 25. April 2015 | 10:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 25. April 2015 | 10:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Dienstag, 2. Juni 2015 | 10:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Dienstag, 2. Juni 2015 | 10:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
alle Samstage von 27. Juni 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Ost Autobahn A 4 (von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen) | Ausgenommen sind Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung; ebenfalls ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 4. Juli 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 4. Juli 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500 außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 4. Juli 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 4. Juli 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 4. Juli 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 08:00 bis 15:00 Uhr | Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen | Ausgenommen sind Fahrten mit Leerfahrzeugen bis 10:00 Uhr bis zum Wohnsitz der Lenkerin/des Lenkers, Firmensitz etc. |
alle Samstage von 4. Juli 2015 bis einschließlich 8. August 2015 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
alle Samstage von 4. Juli 2015 bis einschließlich 8. August 2015 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Freitag, 7. August 2015 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Freitag, 7. August 2015 | 16:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
alle Samstage von 22. August 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
alle Samstage von 22. August 2015 bis einschließlich 29. August 2015 | 10:00 bis 15:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Italien oder wird über Italien erreicht |
Samstag, 3. Oktober 2015 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Inntalautobahn A 12 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
Samstag, 3. Oktober 2015 | 00:00 bis 22:00 Uhr | Brennerautobahn A 13 | Ziel der Fahrt liegt in Deutschland oder wird über Deutschland erreicht |
- Ausnahmen von den oben genannten Fahrverboten
- Fahrten zu folgenden Zwecken sind von den genannten Fahrverboten ausgenommen:
- Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh
- Beförderung von periodischen Druckwerken
- Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten
- Unaufschiebbare Belieferung von Tankstellen, gastronomischen Betrieben und Veranstaltungen
- Reparaturen an Kühlanlagen
- Abschleppdienst
- Pannenhilfe
- Einsätze bei Katastrophenfällen
- Medizinische Versorgung
- Einsätze von Fahrzeugen des Straßenerhalters oder von Fahrzeugen in dessen Auftrag zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs
- Straßen- oder Bahnbau
- Einsätze von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
- Einsätze der Feuerwehr
- Einsätze der Müllabfuhr
- Entsorgung von Abfällen und Betrieb von Kläranlagen
- Einsätze von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmers
- Transporte von frischem Obst, Gemüse, Milchprodukten, Eiern, Fleisch, Fisch, Back- und Konditorwaren, Kräutern, etc. inklusive Frachtbrief bzw. Ladeliste
- Unaufschiebbare Fahrten des Bundesheeres oder ausländischer Truppen
- Hilfstransporte anerkannter Organisationen
- Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße, wenn dies durch ein bestimmtes, mitzuführendes Dokument (CIM/UIRR-Vertrag) nachgewiesen werden kann.
- Fahrten zu folgenden Zwecken sind von den genannten Fahrverboten ausgenommen:
- Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion