Agrar-Interventionsverordnung 2010 (AIV 2010) – erlassene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Intervention von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrar-Interventionsverordnung 2010) wurde am 28. Mai 2010 im Bundesgesetzblatt II Nr. 154/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 154/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte dieser Verordnung lauten:
- Zuständigkeit
Für die Vollziehung dieser Verordnung ist die Marktordnungs- und Interventionsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA) zuständig - Lagerorters
Die AMA erstellt und aktualisiert ein Verzeichnis der zugelassenen Lagerorte. Die AMA kann mit dem Lagerhalter einen Lagervertrag abschließen, wenn das Lager den für einen Lagerort festgelegten Anforderungen entspricht. - Inkrafttreten
Inkrafttreten mit 1. Juli 2010
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion