Tierimpfstoff-Verordnung 2010 – erlassene Neuerungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung über die Anwendung von in Österreich nicht zugelassenen Tierimpfstoffen gegen anzeigepflichtige Tierseuchen oder veterinärrechtlichen Regelungen unterliegende Tierkrankheiten (Tierimpfstoff-Verordnung 2010) wurde am 21. Mai 2010 im Bundesgesetzblatt II Nr. 140/2010 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 140/2010 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Der Inhalt dieser Verordnung lautet:
- Befristete Anwendungserlaubnis nicht zugelassener Tierimpfstoffe
Bis zum 1. Juni 2011 ist die Anwendung folgender in Österreich nicht zugelassener Tierimpfstoffe gestattet:- Chevivac-S der Firma Chevita GmbH (Impfstoff gegen Salmonella typhimurium bei der Taube) – zugelassen in Deutschland;
- Chevivac-P12 der Firma Chevita GmbH (Impfstoff zur aktiven Immunisierung der Tauben gegen Paramyxovirus-1-Infektionen) – zugelassen in Deutschland.
- Colombovac PMV/Pox (Impfstoff gegen Paramyxovirose und Taubenpocken) – zugelassen in den Niederlanden oder in Deutschland;
- Heptavac P plus (Rauschbrand-Pasteurellen-Kombinationsvakzine für Schafe) – zugelassen in Deutschland;
- Die Anthrax Spore Vaccine der Fa. Onderstepoort Biological Products Ltd., – zugelassen in Südafrika oder in Kanada, zur Vornahme amtlich angeordneter Schutzimpfungen gegen Milzbrand
- Einfuhr, Meldepflicht
Die Einfuhr dieser Impfstoffe ist gemäß den Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes (AWEG) durchzuführen. Die Durchführung der Impfungen mit den ersten vier genannten Impfstoffen ist von der Tierärztin/vom Tierarzt gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Tierseuchengesetz (TSG) zu melden. Die Durchführung von Impfungen mit den an fünfter Stelle genannten Impfstoffen darf nur im amtlichen Auftrag erfolgen. - Außerkrafttreten der Tierimpfstoff-Verordnung 2009
Die Tierimpfstoff-Verordnung 2009 (Bundesgesetzblatt II Nr. 163/2009) tritt mit Ablauf des 21. Mai 2010 außer Kraft. - Inkrafttreten
Inkrafttreten der Änderungen mit 1. Juni 2010
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion