Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs – erlassene Neuerungen
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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Neuerungen
Die Section Control-Messstrecke bei Ybbs auf der A 1 West Autobahn wird festgelegt. Die 168. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 1 West Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs) wurde am 25. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt II Nr. 168/2012 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 168/2012 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
- Festlegung der Section Control-Messstrecke
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, überwacht werden muss (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen Kilometer 101,85 und Kilometer 107,62 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke müssen angekündigt werden. - Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Kundmachung
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