Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Es wird eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle aus der Beförderung von Fahrgästen bzw. Fluggästen auf Eisenbahnen, mit Kraftfahrlinien, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt geschaffen. Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957 u.a. geändert werden (Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz, kurz PFAG), wurde am 27. Mai 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 61/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 61/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Einführung einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle aus der Beförderung von Fahrgästen bzw. Fluggästen auf Eisenbahnen, mit Kraftfahrlinien, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt
Inhalt
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle aus der Beförderung von Fahrgästen bzw. Fluggästen auf Eisenbahnen, mit Kraftfahrlinien, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt
- Ergänzende Regelungen zu den EU-Verordnungen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste bei der Beförderung mit Kraftfahrlinien oder in der Schifffahrt
Inkrafttreten
- Inkrafttreten mit Kundmachung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie