BRIS-Umsetzungsverordnung (BRIS-UmsV)
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Regelungen zur Umsetzung des EU-Business Register Interconnection System werden geschaffen. Die BRIS-Umsetzungsverordnung (BRIS-UmsV) wurde am 26. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt II Nr. 138/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 138/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
Inhalt
- Die Rechtsformen der inländischen Rechtsträger, über die Firmenbuchdaten zugänglich gemacht werden und für die ein Informationsaustausch stattfindet, sind:
- Die Aktiengesellschaft
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Die Europäische Gesellschaft (SE)
- In Bezug auf Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger werden Firmenbuchdaten zugänglich gemacht und findet ein Informationsaustausch statt, wenn es sich um Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften handelt, die ihren Satzungssitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Vertragsstaat haben.
- Die Europäische Kennung der im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger besteht aus 16 Zeichen und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Dem Kürzel "ATBRA" (für "Business Register Austria"), gefolgt von einem Punkt
- Der Firmenbuchnummer (sechsstellig, ohne Prüfzeichen), gefolgt von einem Bindestrich
- Einer dreistelligen Zahl, die wie folgt lautet:
- Bei der Hauptniederlassung eines Rechtsträgers "000"
- Bei der einzigen oder der ersten Zweigniederlassung eines Rechtsträgers "001"
- Bei weiteren Zweigniederlassungen desselben Rechtsträgers jeweils die nächste fortlaufende Zahl ("002" etc.)
Inkrafttreten
Inkrafttreten am 1. Juni 2017, die erstmalige Datenübermittlung erfolgt am 8. Juni 2017.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz