Bundesstraßen-Mautgesetz – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen wird die digitale Vignette eingeführt. Das Bundesgesetz zur Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes wurde am 22. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 65/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 65/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Weiterentwicklung des geltenden Systems zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut auf zeitgemäße Weise
Inhalt
- Einführung der digitalen Vignette
Inkrafttreten
- Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie