Güterbeförderungsgesetz – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Die Pflicht zur Mitführung von Begleitpapieren im Güterbeförderungsgewerbe wird an die technische Entwicklung angepasst. Das Bundesgesetz zur Änderung des Güterbeförderungsgesetzes wurde am 22. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 62/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 62/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Der zugrunde liegende Initiativantrag sowie dessen Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Mitführ- und Aushändigungspflicht künftig in Bezug auf "Belege in elektronischer oder Papierform" statt bezüglich Begleitpapiere oder sonstiger Nachweise wie bisher
- Elektronische Frachtdokumente müssen bei Kontrollen vorgezeigt, aber nicht ausgedruckt werden
Inkrafttreten
- Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion