Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz u.a. – beschlossene Änderungen
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Unter anderem wird die Melderegelung für Unternehmen aus der Transportbranche bei der Entsendung von Mitarbeitern geändert. Das Bundesgesetz zur Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes u.a. wurde am 22. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 64/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 64/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziel
- Verringerung des Verwaltungskostenaufwandes von ausländischen Unternehmen in der Transportbranche
Inhalt
- Änderung der Melderegelung des § 19 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) für ZKO-Meldungen von Unternehmen aus der Transportbranche: Umstellung der Meldung von einer grundsätzlichen Meldeverpflichtung pro Entsendung auf eine Pauschalmeldung für sechs Monate
Inkrafttreten
- Inkrafttreten überwiegend 1. Juni 2017
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.