Klimaschutzgesetz – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften (Bund und Bundesländer) bei der Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz außerhalb des Emissionshandelssystems (EU-ETS) wird deutlich verbessert. Das Bundesgesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG) wurde am 21. November 2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 106/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 106/2011 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Sektorale Aufteilung von Klimaschutzzielen
Einvernehmliche Aufteilung der für Österreich geltenden Treibhausgasziele bis zum Jahr 2020 auf Sektoren (gemäß internationalen Berichtsformaten). - Verhandlungen zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Einhaltung der Sektorziele
Verhandlungsführung durch die zuständigen Ressorts. - Gemeinsame Kostentragung
Aufteilung der Kosten (zwischen Bund und Bundesländern) bei allfälligem Nicht-Erreichen der vereinbarten Ziele. - Koordinationsgremien
Einrichtung eines Nationalen Klimaschutzkomitees und eines Nationalen Klimaschutzbeirats, um die Klimaschutzpolitik in Österreich in Zukunft besser koordinieren zu können. - Inkrafttreten
Inkrafttreten mit Herbst 2011
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion