Punzierungsgesetz – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Es wird ein "Kompetenzzentrum Punzierungskontrolle" beim Zollamt Wien geschaffen, das die Punzierungskontrolle vom Bundesministerium für Finanzen übernimmt. Das Bundesgesetz, mit dem das Punzierungsgesetz geändert wird, wurde am 18. Oktober 2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 91/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 91/2011 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Übertragung der Fachaufsicht
Derzeit wird die Punzierungskontrolle von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Zollämter sowie der Technischen Untersuchungsanstalt der Abgabenverwaltung des Bundes (TUA) durchgeführt. Die Fachaufsicht in dieser Materie liegt beim Bundesministerium für Finanzen. Um Abstimmungs- und Reibungsverluste zu vermeiden, wird die Fachaufsicht über die Punzierungskontrolle auf das Zollamt Wien übertragen.Schaffung eines "Kompetenzzentrums Punzierungskontrolle"
Beim Zollamt Wien wird ein "Kompetenzzentrum Punzierungskontrolle" geschaffen, dem alle Punzierungskontrollorgane sowie das Edelmetallkontrolllabor angehören und das auch die bisher vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommene Aufgabe der Registrierung von Edelmetallbetrieben übernimmt.Inkrafttreten
Inkrafttreten am 1. November 2011
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen