Bilanzbuchhaltungsgesetz – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Seit 1. Jänner 2013 sind alle Angehörigen der Buchhaltungsberufe Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Behördenstruktur an die WKO-Mitgliedschaft angepasst. Das Bundesgesetz zur Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes wurde am 11. September 2013 im Bundesgesetzblatt I Nr. 191/2013 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 191/2013 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Der zugrunde liegende Initiativantrag sowie dessen Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf USP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Anpassung der Behördenstruktur an die Mitgliedschaft der Bilanzbuchhaltungsberufe bei der WKO
Seit 1. Jänner 2013 sind alle Angehörigen der Buchhaltungsberufe Mitglieder der WKO. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Behördenstruktur an die WKO-Mitgliedschaft angepasst. - Übertragung der Durchführung der Fachprüfungen an die Meisterprüfungsstellen
Die Durchführung der Fachprüfungen als wichtigstes Zugangskriterium wird den Meisterprüfungsstellen übertragen. Das Prüfungsverfahren wird möglichst in das bestehende Prüfungswesen der Meister- und Befähigungsprüfungen integriert. - Einrichtung eines Fachbeirats mit beratender Funktion
Die Paritätische Kommission als Behörde wird aufgelöst und deren Aufgaben der Wirtschaftskammer Österreich übertragen. Um weiterhin auf formeller Ebene die Einbeziehung von Fachexperten in die fachliche Beurteilung zu ermöglichen, wird als Ersatz ein Fachbeirat mit beratender Funktion eingerichtet. - Ex ante Anrechnung von Prüfungen externer Lehrgangsanbieter
Die Option einer ex ante Anrechnung von Prüfungen externer Lehrgangsanbieter wird geschaffen. Die ex ante Anrechnung von Prüfungen wird im Vorfeld dem Fachbeirat zur Stellungnahme vorgelegt. - Modulare Erweiterung des Berechtigungsumfangs
Ein bereits bestehender Berechtigungsumfang führt nicht zu einer neuerlichen Prüfung. Bereits berechtigte Buchhalter und Personalverrechner müssen im Rahmen der Fachprüfung – Bilanzbuchhalter nur die mit dem zusätzlichen Berechtigungsumfang verbundenen Gegenstände ablegen. - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Jänner 2014.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion