Endbesteuerungsgesetz – beschlossene Änderungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Die Kapitalertragsteuer auf bestimmte Kapitalerträge wird von 25 Prozent auf 27,5 Prozent angehoben. Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird, wurde am 13. August 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 103/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 103/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
Mit den Änderungen im Endbesteuerungsgesetz wird die Möglichkeit geschaffen, zwei unterschiedliche KESt-Sätze einfachgesetzlich festzulegen. Zudem werden die Änderungen in der Kapitalvermögensbesteuerung, die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BudBG 2011) vorgenommen wurden, auch verfassungsrechtlich abgesichert.
Inhalt
- Der gespaltene Kapitalertragsteuersatz wird durch eine Änderung des § 1 Abs 4 verfassungsrechtlich ermöglicht.
- Die Maßnahmen des BudBG 2011 werden durch Ergänzung des § 1 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 sowie des § 2 Abs 1 verfassungsrechtlich abgesichert.
Inkrafttreten
- Inkrafttreten mit Kundmachung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen