Vignettenpreisverordnung 2017 – erlassene Neuerungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – erlassene Neuerungen
Die Vignettenpreise für das Jahr 2018 stehen fest. Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festlegung der Vignettenpreise, kurz Vignettenpreisverordnung 2017, wurde am 18. September 2017 im Bundesgesetzblatt II Nr. 251/2017 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt II Nr. 251/2017 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" bzw. zum Begriff "Verordnung" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt der Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte der Verordnung lauten:
- Jahresvignette
Der Preis einer Jahresvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 34,70 Euro, für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen 87,30 Euro. Diese Preise gelten für Jahresvignetten, die im Jahr 2018 zur Straßenbenützung berechtigen. - Zweimonatsvignette
Der Preis einer Zweimonatsvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 13,10 Euro, für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen 26,20 Euro. Diese Preise gelten für Zweimonatsvignetten, die ab 1. Dezember 2017 zur Straßenbenützung berechtigen. - Zehntagesvignette
Der Preis einer Zehntagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 5,20 Euro, für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen 9 Euro. Diese Preise gelten für Zehntagesvignetten, die ab 1. Dezember 2017 zur Straßenbenützung berechtigen. - Digitale Vignette
Die digitale Vignette muss spätestens am 13. November 2017 verfügbar sein und darf als Jahres-, Zweimonats- und Zehntagesvignette frühestens am 1. Dezember 2017 gültig sein.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion