Wirtschaft
Gewerbe
Ab 1. Jänner 2011
Das Rechtsinstitut des "integrierten Betriebs" entfällt. Bestehende integrierte Betriebe können weitergeführt werden.
Die bis zur Änderung der Gewerbeordnung im Jahr 2002 erlangten Nachsichten vom Befähigungsnachweis behalten ihre Wirksamkeit als Nachweis der individuellen Befähigung bei.
Die sogenannten "Einkaufszentren-Regelungen" im gewerblichen Betriebsanlagenrecht entfallen im Hinblick auf die einschlägigen raumordnungsrechtlichen Regelungen der Bundesländer.
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