EU-Verordnung zur Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
Achtung
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.
Allgemeines
Ab 15. April 2015 gilt in allen Mitgliedstaaten der EU die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hinsichtlich der Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.
Inhalt der EU-Verordnung
Die wesentlichen Eckpunkte dieser EU-Verordnung lauten:
- Rückverfolgbarkeit
Lebensmittelunternehmer richten ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem ein und nutzen dieses in allen Stufen der Produktion und des Vertriebs - Fleischetikettierung
Das Etikett von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, das für die Abgabe an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt ist, enthält folgende Angaben:- Den Mitgliedstaat bzw. das Drittland, in dem die Aufzucht stattgefunden hat, in Form der Angabe "Aufgezogen in: (Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlands)"
- Den Mitgliedstaat bzw. das Drittland, in dem die Schlachtung stattgefunden hat, in Form der Angabe "Geschlachtet in: (Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlands)"
- Die Partienummer zur Kennzeichnung des Fleisches, das an Verbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben wird
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion