e-card und Europäische Krankenversicherungskarte

e-card

Die e-card ist eine Chipkarte, die an alle Versicherten und deren Angehörige ausgegeben wird und die unter anderem den Krankenversicherungsschutz nachweist. Sie ist eine Schlüsselkarte, die den Zugang zum e-card-System mit seinen vielen Anwendungen und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA (→ oesterreich.gv.at) ermöglicht. Auf der e-card selbst werden keine medizinischen Daten gespeichert.

Auf der Vorderseite der e-card sind Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers sowie die Kartenfolgenummer aufgedruckt. Zusätzlich befindet sich auf der Kartenoberfläche die Nummer der e-card Serviceline (050 124 3311) sowie der telefonischen Gesundheitsberatung: "Wenn's weh tut" (1450). Die Buchstaben "SV" für "Sozialversicherung" sind auch in Blindenschrift am Kartenkörper aufgebracht. Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Hinweis

Seit 1. Jänner 2020 muss auf neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-card ein Lichtbild (→ oesterreich.gv.at) dauerhaft angebracht werden. Das gilt grundsätzlich ab dem 14. Geburtstag. In der Regel werden dafür von der Sozialversicherung bereits bestehende Fotos aus Registern z.B. österreichischer Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister verwendet. Die e-cards werden sukzessive bis Ende des Jahres 2023 automatisch ausgetauscht.

Vom Gesetzgeber ist ein Service-Entgelt für die e-card vorgesehen, das von der/vom Versicherten durch die Dienstgeberin oder den Dienstgeber eingehoben wird. Das Service-Entgelt für ein Kalenderjahr ist jeweils am 15. November des vorangegangenen Jahres fällig. Die Höhe des Service-Entgelts für das Jahr 2024 beträgt 13,35 Euro und wird im November 2023 eingehoben. Das Service-Entgelt wird jährlich geringfügig valorisiert. Für mitversicherte Angehörige wird kein Service-Entgelt eingehoben.

Bei sozialer Schutzbedürftigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Service-Entgelt-Einhebung beim jeweiligen Versicherungsträger zu stellen.

Vom Service-Entgelt sind unter anderem befreit:

Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte (→ oesterreich.gv.at) ist auf der Rückseite der e-card aufgebracht und ersetzt den Betreuungsschein E-111 bei vorübergehenden Aufenthalten (z.B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina muss die EKVK dem für den Aufenthalt in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorgelegt und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umgetauscht werden.

Kann die Europäische Versicherungskarte aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten nicht aktiviert werden – in einem solchen Fall finden Sie auf der Rückseite der e-card Sterne in den Textfeldern vor – wird von Ihrem zuständigen Versicherungsträger eine Ersatzbescheinigung als provisorischer Ersatz für die Krankenversicherungskarte ausgestellt, die als Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes in Österreich gilt.

Da die Europäische Krankenversicherungskarte vorerst im Ausland nur optisch lesbar ist, ist die Gültigkeitsdauer begrenzt und u.a. abhängig von den Vorversicherungszeiten, die beim Ausstellungsstichtag vorliegen.

Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer auf der Europäischen Krankenversicherungskarte wird automatisch vom zuständigen Versicherungsträger eine neue e-card ausgestellt.

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Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger