.

Finanzamt – Anzeige

Beginnt man als Nachfolgerin/Nachfolger eine unternehmerische Tätigkeit, ist diese beim zuständigen Finanzamt ( BMF) anzuzeigen.

Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, hängt von der Unternehmensform ab:

Hinweis

Die Betriebsübergeberin/der Betriebsübergeber muss dem zuständigen Finanzamt ( BMF) die Betriebsaufgabe mittels dem Formular VERF25 – "Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit" melden.

Formulare

Formular VERF25 – "Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit"

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen