Finanzamt – Anzeige
Beginnt man als Nachfolgerin/Nachfolger eine unternehmerische Tätigkeit, ist diese beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) anzuzeigen.
Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, hängt von der Unternehmensform ab:
Hinweis
Die Betriebsübergeberin/der Betriebsübergeber muss dem zuständigen Finanzamt (→ BMF) die Betriebsaufgabe mittels dem Formular VERF25 – "Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit" melden.
Formulare
Formular VERF25 – "Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit"
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen