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Gewerberechtliche Verfahren

Umgründung und Fortbetrieb bieten zwei Möglichkeiten, um eine bestehende Gewerbeberechtigung von der berechtigten Person auf eine andere zu übertragen. Bei Umgründungen geht die ursprüngliche Berechtigung zur Gewerbeausübung auf die Nachfolgeunternehmerin/den Nachfolgeunternehmer über. Das Fortbetriebsrecht ist das Recht, einen Gewerbebetrieb aufgrund der Gewerbeberechtigung einer anderen (verstorbenen) Person fortzuführen.

Letzte Aktualisierung: 31. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion