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eGründung

Ihr Unternehmen einfach online gründen!
Über das USP können Sie alle Schritte Ihrer Unternehmensgründung an einer Stelle online durchführen. Die vereinfachte Gründung laut § 9a GmbH-Gesetz, im Folgenden "Einpersonen-GmbH" genannt, können Sie nur über das USP abwickeln.

Thumbnail Youtube-Video USP Gründungsservice

Die eGründung ist ein kostenfreies Online-Service des USP, mit dem die Unternehmensgründung einfach und schnell durchgeführt werden kann.

Derzeit ist dieses Angebot für Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbHs verfügbar. Weitere Rechtsformen können über einen Notar gegründet werden.

Allgemeine Voraussetzungen für die Unternehmensgründung

  • Handy-Signatur (bei Gründung über das USP)
  • Eigenberechtigung - Vollendung des 18. Lebensjahres, kein Erwachsenenschutz (ehemals Sachwalterschaft)
  • Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der EU, EWR oder Schweiz oder Vorliegen einer Aufenthaltsbewilligung (eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels)
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Fehlen von Ausschlussgründen laut Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
  • Befähigungsnachweis (nur für reglementierte Gewerbe)

Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens

  • Keine speziellen Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gründung einer Einpersonen-GmbH

  • Die Gesellschaft hat lediglich eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter (natürliche Person)
  • Diese Person hat zugleich die Geschäftsführung inne
  • Das Bankverfahren für die Gründung einer Einpersonen-GmbH ist abgeschlossen (Einzahlung des Stammkapitals, Identitätsnachweis, Unterschriftenprobe)
  • Es wird die im USP verfügbare standardisierte Errichtungserklärung genutzt

Für die Registrierung und Anmeldung im USP benötigen Sie eine gültige Handy-Signatur. Hier erfahren Sie, was die Handy-Signatur ist und wie Sie eine beantragen können.

Ablauf der eGründung

Bei der elektronischen Gründung eines Unternehmens über das USP durchlaufen Gründerinnen/Gründer folgende Schritte.

Fortschrittsanzeige_Gesamt

Hinweis

Ausschließlich bei der Gründung einer Einpersonen- GmbH muss die Gründerin/der Gründer vor dem Start des Gründungsprozesses im USP ein Konto bei einem Kreditinstitut anlegen, die Stammeinlage einzahlen und eine Musterzeichnung leisten. Unter einer Musterzeichnung wird eine Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken verstanden. Das Kreditinstitut übermittelt alle diese Unterlagen auf elektronischem Weg direkt an die Justiz.
Alle weiteren Schritte können über das USP durchgeführt werden.

  • Gründerinnen/Gründer nehmen die Gründerregistrierung vor, legen ein Gründungskonto an und melden sich anschließend im Gründungskonto an. Für die Gründerregistrierung und den Anmeldeprozess wird eine gültige Handy-Signatur benötigt.

  • Gründerinnen/Gründer wählen eine Rechtsform für ihr Unternehmen aus. Derzeit können über das USP die Rechtsformen Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbH gegründet werden.

  • Gründerinnen/Gründer füllen die für die Gründung des Unternehmens notwendigen Formulare aus. Je nach gewählter Rechtsform sind die angeführten Formulare für die Gründung notwendig.

    Formulare für Einzelunternehmen

    • Neugründungsförderung (optional)
    • Gewerbeanmeldung
    • Finanzmeldung (Verf24)
    • Sozialversicherungsmeldung

    Formulare für Einpersonen-GmbH

    • Neugründungsförderung (optional)
    • Gewerbeanmeldung
    • Antrag auf Eintrag im Firmenbuch
    • Finanzamtsmeldung (Verf15)
    • Sozialversicherungsmeldung

    Haben Gründerinnen/Gründer einzelne Formulare bereits über eine andere zuständige Stelle ( z.B. dem Gründerservice der WKO) erledigt, kann die Gründerin/der Gründer dies im Gründungskonto vermerken, wodurch das Formular nicht erneut über das USP ausgefüllt werden muss.

  • Nach dem Ausfüllen aller erforderlichen Formulare werden diese durch die zuständigen Behörden bearbeitet. Dieser Prozess kann wenige Wochen in Anspruch nehmen.

  • Haben die zuständigen Behörden die Formulare verarbeitet und das Unternehmen wurde erfolgreich gegründet, können Gründerinnen/Gründer vom USP-Gründungskonto auf das USP-Konto upgraden und den Gründungsprozess abschließen.

Achtung

Gründerinnen/Gründer müssen die eGründung innerhalb von zwei Jahren abschließen. Danach wird der Gründungsprozess unabhängig vom bisherigen Gründungsfortschritt gelöscht.

Nach abgeschlossener Gründung erhalten die Gründerinnen/Gründer automatisch Zugang zu "Mein USP", wo Sie die Services des Unternehmensserviceportals nutzen können. Dazu zählen unter anderem FinanzOnline, ELDA – das Portal der Sozialversicherungsträger, E-Rechnung an den Bund.

Vorteile

Gründerinnen/Gründer können den gesamten Gründungsprozess online über das USP durchführen. Die dafür notwendigen Formulare, Fragebögen und Informationen werden zentral über das Service "eGründung" im USP angeboten. Es ist daher grundsätzlich nicht mehr notwendig, die verschiedenen in den Gründungsprozess eingebundenen Stellen/Behörden aufzusuchen. Die einzige Ausnahme stellt der Besuch bei der Bank zur Eröffnung eines Einlagenkontos bei der Gründung einer Einpersonen-GmbH dar.
Gleichzeitig bleiben Gründerinnen/Gründer in ihrem Gründungsprozess flexibel. Sie können entweder den gesamten Gründungsprozess elektronisch im USP durchführen oder einzelne Schritte vor Ort bei der zuständigen Stelle tätigen und den Rest elektronisch abschließen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Unternehmensgründung und zu einzelnen Rechtsformen können über die angeführten Links aufgerufen werden:

Hinweis

Die elektronische Gründung einer Einpersonen-GmbH ist in jenen Fällen nicht möglich, in denen für die Gesellschaftsgründung zusätzliche Eignungsnachweise an das Firmenbuch übermittelt werden müssen. Dies betrifft GmbHs einiger weniger Berufsgruppen wie z.B. die Ziviltechniker- oder Ärzte-GmbH. Bitte nutzen Sie für diese Gesellschaftsgründungen weiterhin die bestehenden Gründungsangebote.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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