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Genossenschaften

Allgemeines

Genossenschaften sind Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen.

Haftung

Genossenschaften können mit unbeschränkter oder mit beschränkter Haftung ihrer Mitglieder errichtet werden. Bei einer unbeschränkten Haftung der Mitglieder haftet jede Genossenschafterin/jeder Genossenschafter für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft solidarisch mit ihrem/seinem ganzen Vermögen. Bei der beschränkten Haftung haften die Genossenschafterinnen/Genossenschafter nur bis zu einem bestimmten, im Voraus festgesetzten Betrag. Bei Genossenschaften, die bestimmte Zwecke verfolgen, z.B. Konsumvereine, kann die Haftung unter bestimmten Voraussetzungen auf den Geschäftsanteil beschränkt werden.

Gewerberecht

Genossenschaften können ein Gewerbe erst nach Eintragung in das Firmenbuch anmelden. Eine gewerberechtliche Geschäftsführerin/ein gewerberechtlicher Geschäftsführer muss für die Ausübung eines Gewerbes bestellt werden. Diese/dieser muss dem zur Vertretung der Genossenschaft befugten Organ angehören oder eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer sein, die/der mit mindestens halber Wochenarbeitszeit angemeldet und nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) voll versichert ist.

Steuerrecht

Die Genossenschaft unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht in der Höhe von 24 Prozent (ab dem Jahr 2024: 23 Prozent). Die Ausschüttungen aus Genossenschaftsanteilen unterliegen der Kapitalertragsteuer ( BMF) in der Höhe von 27,5 Prozent.

Firmenbuch

Vor erfolgter Eintragung in das Firmenbuch besteht die Genossenschaft als solche nicht. Wenn vor erfolgter Eintragung im Namen der Genossenschaft gehandelt wird, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.

Firmenwortlaut

Zur Gründung einer Genossenschaft ist die Annahme einer Firma erforderlich. Die Firma der Genossenschaft muss die Bezeichnung "eingetragene Genossenschaft" enthalten. Die Bezeichnung kann abgekürzt werden, insbesondere mit "e. Gen.".

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Justiz
  • Bundesministerium für Finanzen