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Gewerbe im EU/ EWR-Raum

Aktuelle Informationen über Gewerbe im EU/ EWR-Raum, Berufsqualifikationen aus anderen EU/ EWR-Staaten und der Schweiz, Dienstleistungsanzeige, EWR-Bescheinigungen etc.

Information für Einsteiger

Bei reglementierten Gewerben ist anlässlich der Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Bei Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Staaten und aus der Schweiz erfolgt dies im Rahmen der Diplomanerkennung. Die Anerkennung bzw. Gleichhaltung von im Heimat- oder Herkunftsstaat erworbenen Berufsqualifikationen wird auf Antrag per Bescheid des Landeshauptmannes ausgesprochen.

Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR niedergelassen sind und dort eine gewerbliche Tätigkeit befugt ausüben, dürfen diese Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländerinnen/Inländer in Österreich ausüben. Bei reglementierten Gewerben ist eine Anzeige über die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen erforderlich. Die Dienstleistungsanzeige ist einmal jährlich zu erneuern, wenn das Unternehmen beabsichtigt, während des betreffenden Jahres in Österreich Dienstleistungen zu erbringen.

Letzte Aktualisierung: 17. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion

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