Gewerbe in Österreich
Aktuelle Informationen über Gewerbe, Gewerbeberechtigung, Gewerbearten (freie und reglementierte Gewerbe), Befähigungsnachweis, gewerberechtlicher Geschäftsführer etc.
Information für Einsteiger
In den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fallen grundsätzlich gewerbsmäßig – d.h. selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – ausgeübte Tätigkeiten. Davon ausgenommen sind beispielsweise Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Auch selbstständige Berufe wie beispielsweise Ärztin/Arzt, Notarin/Notar und Apothekerin/Apotheker unterliegen nicht der Gewerbeordnung, sondern sind durch andere Gesetze geregelt. Ebenso unterliegt der Privatunterricht nicht der Gewerbeordnung.
Es wird zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden.
Reglementierte Gewerbe sind Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erfordern (z.B. Tischlerin/Tischler, Metalltechnik, Ingenieurbüros). Einige reglementierte Tätigkeiten fallen zudem in die Untergruppe der sogenannten "§ 95-Gewerbe" (Zuverlässigkeitsgewerbe, § 95 GewO 1994): Bei diesen Gewerben wird bei der Anmeldung geprüft, ob die Anmelderin/der Anmelder die zur Gewerbeausübung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt (z.B. Baumeister, Brunnenmeister, Reisebüros).
Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe (z.B. Betrieb von Tankstellen). Alle Gewerbe, die in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich als reglementierte Gewerbe eingestuft werden, zählen zu den freien Gewerben.
Ein Gewerbe darf in Österreich nur dann ausgeübt werden, wenn eine Gewerbeberechtigung vorliegt. Als Nachweis für die Gewerbeberechtigung dient der Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (→ GISA) (Digitale Gewerbelizenz, früher: Gewerbeschein).
Die beabsichtigte Ausübung eines Gewerbes muss bei der Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort örtlich zuständig ist, angemeldet werden. Die Gewerbebehörde trägt die Anmelderin/den Anmelder in das GISA ein und bescheinigt die Eintragung durch einen Auszug daraus.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion