Freie Gewerbe
Die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) kennt gewerbliche Tätigkeiten, für die die Unternehmerin/der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss, und solche gewerblichen Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Die gewerblichen Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe (z.B. Betrieb von Tankstellen).
Alle Gewerbe, die in der Gewerbeordnung 1994 nicht ausdrücklich als reglementierte Gewerbe eingestuft werden, zählen zu den freien Gewerben.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Eine Liste mit einer Auswahl von freien Unternehmenstätigkeiten findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.
Achtung
Diese Liste enthält eine Auswahl freier Gewerbe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weiterführende Links
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe (→ BMAW)
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft