.

Haftpflichtversicherung für Gewerbe

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sowie Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Zur Ausübung einiger Gewerbe in Österreich müssen Berechtigte eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen:

  • Baumeisterin/Baumeister
  • Immobilientreuhänderin/Immobilientreuhänder
  • Gewerbliche Vermögensberaterin/Gewerblicher Vermögensberater
  • Versicherungsvermittlung
  • Befördererin/Beförderer von Personen mit Anhängern

Die Mindestversicherungssummen sind unterschiedlich hoch und zum Teil vom Umsatz abhängig. Bei Nichtbestehen oder Wegfall der Versicherung muss die Gewerbebehörde die Gewerbeberechtigung entziehen. Weitere Informationen zu Gewerbe in Österreich finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 87, 99 , 117 , 136a , 137c , § 156 Gewerbeordnung 1994 (GewO)

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.