Haftpflichtversicherung für Gewerbe
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sowie Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Zur Ausübung einiger Gewerbe in Österreich müssen Berechtigte eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen:
- Baumeisterin/Baumeister
- Immobilientreuhänderin/Immobilientreuhänder
- Gewerbliche Vermögensberaterin/Gewerblicher Vermögensberater
- Versicherungsvermittlung
- Befördererin/Beförderer von Personen mit Anhängern
Die Mindestversicherungssummen sind unterschiedlich hoch und zum Teil vom Umsatz abhängig. Bei Nichtbestehen oder Wegfall der Versicherung muss die Gewerbebehörde die Gewerbeberechtigung entziehen. Weitere Informationen zu Gewerbe in Österreich finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Weiterführende Links
- Gesetzliche Haftpflichtversicherung im Baugewerbe (→ Wirtschaftskammer Steiermark)
- Vermögensschadenhaftplichtversicherung für Anbieter von Versicherungen und Vermögensberater (→ WKO)
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder (→ WKO)
- Alle Versicherungen (→ VVO)
Rechtsgrundlagen
§§ 87, 99 , 117 , 136a , 137c , § 156 Gewerbeordnung 1994 (GewO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft