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Unzulässige Vertragsbestandteile zwischen Unternehmern und Konsumenten

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist.

Weiters sind folgende Vertragsbestandteile zwischen Unternehmerinnen/Unternehmern und Konsumentinnen/Konsumenten nicht verbindlich:

  • Unfaire Fristen: Vertragsbestimmungen, nach denen sich die Unternehmerin/der Unternehmer eine unangemessen lange oder nicht ausreichend bestimmte Frist ausbedingt, während der sie/er einen Vertragsantrag der Verbraucherin/des Verbrauchers annehmen oder ablehnen kann oder während deren die Verbraucherin/der Verbraucher an den Vertrag gebunden ist
  • Verhalten gilt als Abgabe einer Erklärung: Vertragsbestimmungen, nach denen ein bestimmtes Verhalten der Verbraucherin/des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt
    Ausnahme: Die Verbraucherin/der Verbraucher wird bei Beginn der dafür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung ihres/seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist.
  • Nicht zugegangene Erklärung gilt als zugegangen: Vertragsbestimmungen, nach denen eine für die Verbraucherin/den Verbraucher rechtlich bedeutsame Erklärung der Unternehmerin/des Unternehmers, die ihr/ihm nicht zugegangen ist, als ihr/ihm zugegangen gilt
  • Ausnahme: Es handelt sich um die Wirksamkeit einer an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift der Verbraucherin/des Verbrauchers gesendeten Erklärung für den Fall, dass die Verbraucherin/der Verbraucher der Unternehmerin/dem Unternehmer eine Änderung der Anschrift nicht bekanntgegeben hat.
  • Zu strenge Formvorschriften: Vertragsbestimmungen, nach denen eine von der Verbraucherin/vom Verbraucher der Unternehmerin/dem Unternehmer oder einer/einem Dritten abzugebende Anzeige oder Erklärung einer strengeren Form als der Schriftform oder besonderen Zugangserfordernissen entsprechen muss
  • Unsicherheit beim Entgelt: Vertragsbestimmungen, nach denen der Unternehmerin/dem Unternehmer auf ihr/sein Verlangen für ihre/seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht
    Ausnahme: Der Vertrag sieht bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung auch eine Entgeltsenkung vor, die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände sind im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt und ihr Eintritt hängt nicht vom Willen der Unternehmerin/des Unternehmers ab.
  • Einschränkung/Ausschluss des Rechts auf Zahlungsverweigerung bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung: Vertragsbestimmungen, nach denen das Recht der Verbraucherin/des Verbrauchers, ihre/seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, dass die Unternehmerin/der Unternehmer ihre/seine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt oder ihre Erbringung durch ihre/seine schlechten Vermögensverhältnisse, die der Verbraucherin/dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist, indem etwa das Leistungsverweigerungsrecht davon abhängig gemacht wird, dass die Unternehmerin/der Unternehmer Mängel seiner Leistung anerkennt
  • Einschränkung/Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts: Vertragsbestimmungen, nach denen ein der Verbraucherin/dem Verbraucher nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt wird
  • Einschränkung/Ausschluss des Rechts auf Aufrechnung: Vertragsbestimmungen, nach denen das Recht der Verbraucherin/des Verbrauchers, ihre/seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für Gegenforderungen ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Verbraucherin/des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von der Unternehmerin/vom Unternehmer anerkannt worden sind
  • Einschränkung/Ausschluss von Schadenersatzpflichten: Vertragsbestimmungen, nach denen eine Pflicht der Unternehmerin/des Unternehmers zum Ersatz eines Personenschadens ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder eine Pflicht der Unternehmerin/des Unternehmers zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, dass sie/er oder eine Person, für die sie/er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat
  • Entscheidung über die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung: Vertragsbestimmungen, nach denen die Unternehmerin/der Unternehmer oder eine ihrem/seinem Einflussbereich unterliegende Stelle oder Person ermächtigt wird, mit bindender Wirkung für die Verbraucherin/den Verbraucher darüber zu entscheiden, ob die ihr/ihm von der Unternehmerin/vom Unternehmer erbrachten Leistungen der Vereinbarung entsprechen
  • Auferlegung einer Beweislast: Vertragsbestimmungen, nach denen der Verbraucherin/dem Verbraucher eine Beweislast auferlegt wird, die sie/ihn von Gesetzes wegen nicht trifft
  • Verfall von Rechten nach zu kurzer Frist: Vertragsbestimmungen, nach denen die Rechte der Verbraucherin/des Verbrauchers auf eine Sache, die der Unternehmer zur Bearbeitung übernommen hat, in unangemessen kurzer Frist verfallen
  • Zu hohe Verzugszinsen: Vertragsbestimmungen, nach denen die im Fall des Verzugs der Verbraucherin/des Verbrauchers zu zahlenden Zinsen den für den Fall vertragsgemäßer Zahlung vereinbarten Zinssatz um mehr als fünf Prozentpunkte pro Jahr übersteigen
  • Einschränkung/Ausschluss der Geltendmachung von Irrtum/des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage: Vertragsbestimmungen, nach denen das Recht zur Geltendmachung eines Irrtums oder des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage im vorhinein ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, z.B. durch eine Vereinbarung, nach der Zusagen der Unternehmerin/des Unternehmers nicht die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betreffen
  • Verpflichtung zur Zahlung unklarer oder überhöhter Betreibungs- oder Einbringungskosten: Vertragsbestimmungen, nach denen die Verbraucherin/der Verbraucher sich nach Eintritt des Verzugs zur Zahlung von Betreibungs- oder Einbringungskosten verpflichtet, wenn diese Kosten in der Vereinbarung nicht gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen sind oder soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung nicht notwendig waren

Sofern die Unternehmerin/der Unternehmer nicht beweist, dass sie im einzelnen ausgehandelt worden sind, sind auch folgende Vertragsbestimmungen nicht verbindlich:

  • Vertragsrücktritt ohne sachliche Rechtfertigung: Vertragsbestimmungen, nach denen die Unternehmerin/der Unternehmer ohne sachliche Rechtfertigung vom Vertrag zurücktreten kann
  • Übertragung des Vertrags an eine nicht im Vertrag genannte dritte Person: Vertragsbestimmungen, nach denen der Unternehmerin/dem Unternehmer das Recht eingeräumt wird, ihre/seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einer/einem Dritten zu überbinden, die/der im Vertrag nicht namentlich genannt ist
  • Einseitige Leistungsänderung: Vertragsbestimmungen, nach denen die Unternehmerin/der Unternehmer eine von ihr/ihm zu erbringende Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen kann
  • Ausnahme: Die Änderung beziehungsweise Abweichung ist der Verbraucherin/dem Verbraucher zumutbar, z.B. weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
  • Höherer Entgeltanspruch auf Verlangen: Vertragsbestimmungen, nach denen der Unternehmerin/dem Unternehmer auf ihr/sein Verlangen für ihre/seine innerhalb von zwei Monaten nach der Vertragsschließung zu erbringende Leistung ein höheres als das ursprünglich bestimmte Entgelt zusteht
  • Ausschluss/Beschränkung von Schadenersatzpflichten für Schäden an einer übernommenen Sache: Vertragsbestimmungen, nach denen eine Pflicht der Unternehmerin/des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an einer Sache, die sie/er zur Bearbeitung übernommen hat, ausgeschlossen oder beschränkt wird
  • Ausschluss/Beschränkung von Ansprüchen aufgrund eines Angeldes: Vertragsbestimmungen, nach denen Ansprüche des Verbrauchers bezüglich eines Angeldes eingeschränkt oder ausgeschlossen werden
  • Schiedsrichter: Vertragsbestimmungen, nach denen ein Rechtsstreit zwischen der Unternehmerin/dem Unternehmer und der Verbraucherin/dem Verbraucher durch einen oder mehrere Schiedsrichter entschieden werden soll

Rechtsgrundlagen

§ 6 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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