Gründung eines Online-Shops
Aktuelle Informationen über Gründung eines Online-Shops, Website, Angabe von Preisen, spezielle Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, Rücktrittsrecht etc.
Information für Einsteiger
In den nachfolgenden Texten zum Thema Online-Shop werden neben allgemeinen Regelungen auch die gesetzlichen Bestimmungen behandelt, die eine Online-Shop-Betreiberin/ein Online-Shop-Betreiber beachten muss, wenn sie/er an Endverbraucherinnen/Endverbraucher verkauft.
Der Unterschied liegt in Österreich darin, dass bei Kundinnen/Kunden, die Verbraucherinnen/Verbraucher sind, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden ist. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes B2C-Geschäft.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Hinweis
Wenn für das betriebene Gewerbe eine gewerberechtliche Zulassung notwendig ist, so ist diese Gewerbeberechtigung auch für einen entsprechenden Online-Shop notwendig. Wenn keine eigene Gewerbeberechtigung für die ausgeübte Tätigkeit erforderlich ist, wird auch keine Gewerbeberechtigung für den Online-Shop benötigt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz