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Gründung eines Online-Shops

Aktuelle Informationen über Gründung eines Online-Shops, Website, Angabe von Preisen, spezielle Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, Rücktrittsrecht etc.

Information für Einsteiger

In den nachfolgenden Texten zum Thema Online-Shop werden neben allgemeinen Regelungen auch die gesetzlichen Bestimmungen behandelt, die eine Online-Shop-Betreiberin/ein Online-Shop-Betreiber beachten muss, wenn sie/er an Endverbraucherinnen/Endverbraucher verkauft.

Der Unterschied liegt in Österreich darin, dass bei Kundinnen/Kunden, die Verbraucherinnen/Verbraucher sind, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden ist. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes B2C-Geschäft.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Hinweis

Wenn für das betriebene Gewerbe eine gewerberechtliche Zulassung notwendig ist, so ist diese Gewerbeberechtigung auch für einen entsprechenden Online-Shop notwendig. Wenn keine eigene Gewerbeberechtigung für die ausgeübte Tätigkeit erforderlich ist, wird auch keine Gewerbeberechtigung für den Online-Shop benötigt.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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