Rücktrittsrecht
Achtung
Diese Regelungen gelten auch für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich tätig sind.
Aufgrund des Rücktrittsrechts können Verbraucherinnen/Verbraucher aus Österreich von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag (→ oesterreich.gv.at)), d.h. auch bei Online-Shops – innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten.
Um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) handelt es sich, wenn keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrags erforderlich ist, wie z.B. bei einem Vertragsabschluss via Internet oder Telefon. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer über ein organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem verfügt, z.B. über eine Website, und dass bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Fax, Telefon) verwendet werden.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss bei ihrem/seinem Rücktritt keine Gründe angeben.
In den nachfolgenden Texten werden die Besonderheiten bei den verschiedenen Verträgen (z.B. Kaufverträge, Dienstleistungsverträge), die im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht zu beachten sind, beschrieben.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion