.

Rücktrittsfrist

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss bei seinem Rücktritt keine Gründe angeben.

Die Rücktrittsfrist beginnt

  • bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses
  • bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
    • mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die Ware besitzt.
    • wenn die Verbraucherin/der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, an dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die zuletzt gelieferte Ware besitzt.
    • bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die letzte Teilsendung besitzt.
    • bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die zuerst gelieferte Ware besitzt.

Die Rücktrittsfrist beginnt in jedem der oben angeführten Fälle auch dann zu laufen, wenn eine von der Verbraucherin/dem Verbraucher benannte dritte Person die Ware in ihren/seinen Besitz übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die dritte Person nicht als Beförderin/Beförderer der Ware tätig war.

  • Die Rücktrittsfrist beginnt bei einem Vertrag, welcher eine nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotenen Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, Fernwärme oder die Lieferung von Software (z.B. Computerspiele, Musik, Apps, Texte aus dem Internet) – sofern diese nicht auf einem körperlichen Datenträger (z.B. DVD, CD) gespeichert ist – zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Eine längere Rücktrittsfrist kann vereinbart werden, eine Verkürzung dieser Frist ist ausgeschlossen.

Hinweis

Der Tag, an dem die Ware in Besitz genommen wird, ist bei der 14-tägigen Rücktrittsfrist nicht mitzuzählen. Bei Verträgen, bei welchen die Rücktrittsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen beginnt, ist der Tag des Vertragsabschlusses selbst auch nicht mitzuzählen.

Die Rücktrittsfrist beträgt zwölf Monate und 14 Tage (verlängerte Rücktrittsfrist), wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Verbraucherin/den Verbraucher nicht über das Bestehen eines Rücktrittsrechts aufgeklärt hat.

Holt die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten – gerechnet ab dem Tag an welchem die Rücktrittsfrist bei Einhaltung der Informationspflichten zu laufen begonnen hätte – nach, kann die Verbraucherin/der Verbraucher binnen 14 Tagen, nach Erhalt dieser Information, zurücktreten.

Die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber hat die Verbraucherin/den Verbraucher sohin über das Bestehen eines Rücktrittsrechts, über die Rücktrittsbedingungen, über die Rücktrittsfristen und über die Vorgehensweise im Falle eines Rücktritts aufzuklären. Der Verbraucherin/ dem Verbraucher ist auch das Muster-Widerrufsformular (→ RIS) zur Verfügung zu stellen.

Die genannten Informationen, sind der Verbraucherin/dem Verbraucher bereits vor dem Vertragsabschluss bzw. der Vertragserklärung (Bestellung) zu erteilen (z.B. durch Bereitstellung auf der Website). Es ist allerdings zu beachten, dass innerhalb angemessener Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens zeitgleich mit der Warenlieferung, unter anderem auch die Rücktrittsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zur Verfügung zu stellen ist. Die Website selbst gilt nicht als dauerhafter Datenträger, da sie ja jederzeit geändert werden kann.

Rechtsgrundlagen

Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.