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Erbringung der Leistung (bei Verträgen über Waren)

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber muss die Ware ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss bereitstellen. Ist vereinbart, dass das Produkt versendet wird, muss dieses innerhalb von 30 Tagen an die Verbraucherin/den Verbraucher abgeliefert werden. Es kann hinsichtlich der Frist über die Lieferung der Ware auch eine andere Vereinbarung getroffen werden.

Rechtsgrundlagen

Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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