Fehlende Verbraucherinformation
Achtung
Diese Regelungen gelten auch für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich tätig sind.
Hat die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Verbraucherin/den Verbraucher nicht über
- gegebenenfalls entstehende zusätzliche Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten
- oder über die Kosten für die Rücksendung der Ware im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch die Verbraucherin/den Verbraucher
informiert, muss die Verbraucherin/der Verbraucher diese Kosten auch nicht tragen.
Spezielle Informationen zum Thema Pauschalreisen − Schutzbestimmungen für Reisende finden sich auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2021
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz