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Fehlende Verbraucherinformation

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich tätig sind.

Hat die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Verbraucherin/den Verbraucher nicht über

  • gegebenenfalls entstehende zusätzliche Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten
  • oder über die Kosten für die Rücksendung der Ware im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch die Verbraucherin/den Verbraucher

informiert, muss die Verbraucherin/der Verbraucher diese Kosten auch nicht tragen.

Spezielle Informationen zum Thema Pauschalreisen − Schutzbestimmungen für Reisende finden sich auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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