Werbung
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Die Werbung einer Online-Shop-Betreiberin/eines Online-Shop-Betreibers ist strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Die Werbung muss klar und eindeutig
- als solche erkennbar sein, z.B. durch optische Hervorhebungen,
- die natürliche oder juristische Person, die die Werbung in Auftrag gegeben hat, erkennen lassen,
- bei Angeboten zur Absatzförderung, z.B. Geschenken, diese als solche erkennen lassen und einen einfachen Zugang zu den Bedingungen der Inanspruchnahme enthalten,
- Preisausschreiben und Gewinnspiele als solche erkennen lassen und einen einfachen Zugang zu den Teilnahmebedingungen enthalten.
Hinweis
- Bei Preisausschreiben und Gewinnspielen über das Internet sind auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu beachten.
- Zudem müssen weitere Kennzeichnungen entgeltlicher Veröffentlichungen vorgenommen werden. Nähere Informationen finden sich unter Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ebenfalls auf USP.gv.at.
Rechtsgrundlagen
- E-Commerce-Gesetz (ECG)
- Mediengesetz (MedienG)
Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2021
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz