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Werbung

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Die Werbung einer Online-Shop-Betreiberin/eines Online-Shop-Betreibers ist strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Die Werbung muss klar und eindeutig

  • als solche erkennbar sein, z.B. durch optische Hervorhebungen,
  • die natürliche oder juristische Person, die die Werbung in Auftrag gegeben hat, erkennen lassen,
  • bei Angeboten zur Absatzförderung, z.B. Geschenken, diese als solche erkennen lassen und einen einfachen Zugang zu den Bedingungen der Inanspruchnahme enthalten,
  • Preisausschreiben und Gewinnspiele als solche erkennen lassen und einen einfachen Zugang zu den Teilnahmebedingungen enthalten.

Hinweis

  • Bei Preisausschreiben und Gewinnspielen über das Internet sind auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu beachten.
  • Zudem müssen weitere Kennzeichnungen entgeltlicher Veröffentlichungen vorgenommen werden. Nähere Informationen finden sich unter Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ebenfalls auf USP.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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