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Allgemeine Informationen

Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit sowie der Standort des Unternehmens müssen dem zuständigen Finanzamt ( BMF) gemeldet werden, dies kann im Zuge der eGründung über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen.

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Hinweis

Wer bisher eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hat, kann die Änderungsmeldung auch über FinanzOnline (→ BMF) (Funktion "Anträge/Erklärungswechsel") abgeben.

Im Zuge der Finanzmeldung bei Ihrer eGründung über das USP beantragen Sie auch eine Steuernummer. Diese ist bei jedem weiteren Kontakt bzw. Schriftverkehr mit dem Finanzamt anzugeben.

Es kann im Zuge der erstmaligen Anmeldung auch die Zuteilung einer Umsatzsteueridentifikations-Nummer (UID-Nummer) für das Unternehmen beantragt werden.

Betroffene Unternehmen

Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer

Voraussetzungen

Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit

Fristen

Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit

Zuständige Stelle

Ausschließlich das Finanzamt Österreich

Verfahrensablauf

Im Zuge der eGründung werden die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und der Standort des Unternehmens auch an das Finanzamt gemeldet. Dies geschieht mittels eines Fragebogens, der an das Finanzamt übermittelt wird. Aufgrund der Angaben entscheidet das Finanzamt, ob die Unternehmerin/der Unternehmer steuerlich veranlagt wird bzw. (sollte die Antragsstellerin/der Antragssteller das beantragt haben) über die Vergabe einer UID-Nummer.

Im Falle einer steuerlichen Veranlagung wird unter der jeweiligen Steuernummer und unter dem Namen der Unternehmerin/des Unternehmers bzw. unter dem Firmennamen ein Steuerkonto geführt, auf dem alle Einzahlungen (Umsatz-, Einkommensteuer, lohnabhängige Abgaben) gutgeschrieben und von dem die Zahllasten abgebucht werden.

Wie bei einem Girokonto erstellt das Finanzamt über das Steuerkonto sogenannte Buchungsmitteilungen, auf welchen Nach-, Vorauszahlungen oder Gutschriften ausgewiesen sind.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Fragebogen

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Tipp

Allfällige Fragen können mit dem Infocenter des Finanzamtes ( BMF) geklärt werden.

Rechtsgrundlagen

Einkommensteuergesetz 1988

Zum Formular

Authentifizierung und Signatur

  •  Elektronisch:

Anmeldung über FinanzOnline ( BMF) mit Zugangskennungen, Handy-Signatur, kartenbasierter Bürgerkarte ( oesterreich.gv.at) oder EU-Login

Anmeldung über USP mit USP-Kennung oder Handy-Signatur

  • Schriftlich: formlos bzw. mit unterfertigtem Fragebogen

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weitere Servicestellen

Steuerombudsstelle des BMF ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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