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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit sowie der Standort des Unternehmens müssen dem zuständigen Finanzamt (→ BMF) gemeldet werden, dies kann im Zuge der eGründung über das Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen.
Achtung
Diese Regelungen gelten auch für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Hinweis
Wer bisher eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hat, kann die Änderungsmeldung auch über FinanzOnline (→ BMF) (Funktion "Anträge/Erklärungswechsel") abgeben.
Im Zuge der Finanzmeldung bei Ihrer eGründung über das USP beantragen Sie auch eine Steuernummer. Diese ist bei jedem weiteren Kontakt bzw. Schriftverkehr mit dem Finanzamt anzugeben.
Es kann im Zuge der erstmaligen Anmeldung auch die Zuteilung einer Umsatzsteueridentifikations-Nummer (UID-Nummer) für das Unternehmen beantragt werden.
Betroffene Unternehmen
Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer
Voraussetzungen
Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit
Fristen
Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit
Zuständige Stelle
Ausschließlich das Finanzamt Österreich
Verfahrensablauf
Im Zuge der eGründung werden die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und der Standort des Unternehmens auch an das Finanzamt gemeldet. Dies geschieht mittels eines Fragebogens, der an das Finanzamt übermittelt wird. Aufgrund der Angaben entscheidet das Finanzamt, ob die Unternehmerin/der Unternehmer steuerlich veranlagt wird bzw. (sollte die Antragsstellerin/der Antragssteller das beantragt haben) über die Vergabe einer UID-Nummer.
Im Falle einer steuerlichen Veranlagung wird unter der jeweiligen Steuernummer und unter dem Namen der Unternehmerin/des Unternehmers bzw. unter dem Firmennamen ein Steuerkonto geführt, auf dem alle Einzahlungen (Umsatz-, Einkommensteuer, lohnabhängige Abgaben) gutgeschrieben und von dem die Zahllasten abgebucht werden.
Wie bei einem Girokonto erstellt das Finanzamt über das Steuerkonto sogenannte Buchungsmitteilungen, auf welchen Nach-, Vorauszahlungen oder Gutschriften ausgewiesen sind.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Fragebogen
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Tipp
Allfällige Fragen können mit dem Infocenter des Finanzamtes (→ BMF) geklärt werden.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
- FinanzOnline (→ BMF)
- Formular Verf24 (Fragebogen anlässlich des Beginns einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit)
Authentifizierung und Signatur
- Elektronisch:
Anmeldung über FinanzOnline (→ BMF) mit Zugangskennungen, Handy-Signatur, kartenbasierter Bürgerkarte (→ oesterreich.gv.at) oder EU-Login
Anmeldung über USP mit USP-Kennung oder Handy-Signatur
- Schriftlich: formlos bzw. mit unterfertigtem Fragebogen
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.
Weitere Servicestellen
Steuerombudsstelle des BMF (→ oesterreich.gv.at)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen