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Anzeige Sozialversicherung (SVS)

Allgemeine Informationen

Hinweis

Seit 31. Juli 2017 ist über das USP die elektronische Gründung möglich.

Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer mit dem Tag der Gewerbeanmeldung.

Der Versicherungsbeginn ist über das Unternehmensserviceportal im Zuge der eGründung oder bei der zuständigen Stelle direkt zu melden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Betroffene Unternehmen

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer

Voraussetzungen

Gründung eines Unternehmens

Fristen

Innerhalb eines Monats ab Beginn bzw. Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen ( SVS) des jeweiligen Bundeslandes oder die zuständige Gewerbebehörde. Beide Stellen können schnell und einfach über das Unternehmensserviceportal im Zuge der eGründung erreicht werden.

Verfahrensablauf

Die Meldung des Versicherungsbeginns ist der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Gewerbebehörde mittels Versicherungserklärung bekannt zu geben. Dies kann im Rahmen der eGründung über das Unternehmensserviceportal erfolgen.

Die Versicherungserklärung kann auch per Fax oder per Post bei der SVS eingebracht werden.

Wie Unternehmerinnen/Unternehmer durch die einmalige Registrierung im USP mit Hilfe eines einzigen Zugangs verschiedene weitere Services der Sozialversicherung nutzen können, wird in einem kurzen Film ( YouTube) erklärt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Angaben

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben Selbstständige, die vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis angestellt waren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel "Neue Selbstständige".

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 6, 18, 194a Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Online-Versicherungsanmeldung (→ SVS)

Authentifizierung und Signatur

Elektronisch: Anmeldung mit Handy-Signatur ( oesterreich.gv.at) oder über Erste Schritte am USP mit USP-Kennung oder Handy-Signatur

Schriftlich (ohne Handy-Signatur): unterschriebener Antrag (per Post)

Rechtsbehelfe

Keine Angaben

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weiter Servicestellen
Ombudsstelle SVS

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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