Gründungsfahrplan Gesellschaften
Aktuelle Informationen über die Gründung von Gesellschaften, Gewerbeanmeldung, Firmenwortlaut, Firmenbuch, Meldung an das Finanzamt, Anzeige bei der Sozialversicherung, Anmeldung von Arbeitnehmern etc.
Information für Einsteiger
Wollen sich zwei oder mehrere Personen zur Führung eines Unternehmens zusammenschließen, ist die Gründung einer Gesellschaft notwendig. Sie ist eine durch einen Gesellschaftsvertrag (Rechtsgeschäft) begründete Rechtsgemeinschaft.
Haben Sie sich entschieden ein Unternehmen zu gründen, ist es ratsam vorher mit der Gründungsberatung der Wirtschaftskammer in Kontakt zu treten.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2018 ist über das USP die Gründung von Einpersonen-Gesellschaften möglich.
Achtung
Bürgerinnen/Bürger aus EU-/ EWR-Staaten und der Schweiz dürfen sich im Sinne der Personenfreiheit in jedem EU-Land niederlassen und dort ein Unternehmen gründen.
Bei der Gründung einer Gesellschaft gilt es, Folgendes zu beachten:
- Sie müssen die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens festlegen und den Gesellschaftsvertrag abschließen.
- Sie müssen einen passenden Namen/Firmenwortlaut für Ihr Unternehmen finden. Diesen Namen können Sie frei wählen. Eingetragene Unternehmen müssen verpflichtend einen entsprechenden Rechtsformzusatz tragen, der Aufschluss über die Rechtsform des Unternehmens gibt.
Hinweis
Gesellschaften (ausgenommen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts) entstehen erst durch Eintragung in das Firmenbuch.
Die Art der Gesellschaftsform ist abhängig von der Einflussnahme auf die Geschäftsführung, der Finanzierung durch Beteiligung, dem Ausmaß der Haftung etc.
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Personengesellschaft zu gründen, haben Sie die Wahl zwischen der Offenen Gesellschaft (OG), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co KG oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR). Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sowohl die OG, die KG als auch die GmbH & Co KG entstehen erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Firmenbuch. Die GesBR kann nicht ins Firmenbuch eingetragen werden.
- Sie erlangen die Gewerbeberechtigung, indem Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden
Hinweis
Die Gesellschaftsformen "Offene Erwerbsgesellschaft" (OEG) und "Kommandit-Erwerbgesellschaft" (KEG) können seit 1. Jänner 2007 Kraft des neuen Unternehmensgesetzbuches nicht mehr gegründet werden.
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, haben Sie die Wahl zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG). Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sowohl die GmbH als auch die AG entstehen erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Firmenbuch
- Sie erlangen die Gewerbeberechtigung, indem Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden
- Die Aufnahme der Tätigkeit Ihres Gewerbes ist bereits ab dem Tag der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde möglich:
Weitere Schritte, welche Sie im Zuge der Unternehmensgründung vornehmen müssen:
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Weiterführende Links
- Gründungsberatung der Wirtschaftskammer (→ Gründerservice WKO)
- → Your Europe Business (EU) (Informationen zu den entsprechenden Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten)
- Unternehmensgründung (→ Your Europe)
- Bundesministerium für Justiz
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft