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Anzeige Sozialversicherung (SVS)

Allgemeine Informationen

Auch gewerblich tätige Gesellschafterinnen/gewerblich tätige Gesellschafter müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) oder bei der zuständigen Gewerbebehörde melden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer gewerblicher Unternehmen sind im Einzelnen:

  • Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer OG, wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist
  • Persönlich haftende Gesellschafterinnen/persönlich haftende Gesellschafter (Komplementärinnen/Komplementäre) einer KG, wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist
  • Geschäftsführende Gesellschafterinnen/geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist

Ab dem Tag der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde sind gewerblich tätige Gesellschafterinnen/gewerblich tätige Gesellschafter kranken-, pensions- und unfallversichert.

Hinweis

Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) zu versichern.

Betroffene Unternehmen

Gesellschafter einer OG, persönlich haftender Gesellschafter einer KG oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, wenn die Gesellschaft eine Gewerbeberechtigung hat

Voraussetzungen

Gründung eines Unternehmens

Fristen

Innerhalb eines Monats ab Beginn bzw. Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit

Zuständige Stelle

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS) oder die zuständige Gewerbebehörde

Verfahrensablauf

Die Meldung des Versicherungsbeginns ist der zuständigen Stelle mittels Versicherungserklärung bekannt zu geben.

Die Versicherungserklärung kann per Fax oder per Post bei der SVS eingebracht werden.

Wie Unternehmerinnen/Unternehmer durch die einmalige Registrierung im USP mit Hilfe eines einzigen Zugangs verschiedene Services der Sozialversicherung nutzen können, wird in einem kurzen Film (→ YouTube) erklärt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Angaben

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 6, 18 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Online-Versicherungsanmeldung (→ SVS)

Authentifizierung und Signatur

Elektronisch: Anmeldung mit Handy-Signatur
Schriftlich (ohne Handy-Signatur): unterschriebener Antrag (per Post)

Rechtsbehelfe

Keine Angaben

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weitere Servicestellen
Ombudsstelle (→ SVS)

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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