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Vorteile und Nachteile der Rechtsform GmbH

Als wesentliche Vorteile der GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen sind in erster Linie das auf ihre jeweilige Stammeinlage beschränkte wirtschaftliche Risiko der Gesellschafterinnen/Gesellschafter und die grundsätzlich einfache Übertragbarkeit von Beteiligungen zu nennen. Diesen Vorteilen stehen aber auch einige potentielle Nachteile gegenüber: Zunächst ist jede GmbH zur doppelten Buchführung nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, was aufwändiger ist als die bei einem Einzelunternehmer zumeist ausreichende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Jede GmbH muss zumindest ihre Bilanz jährlich zum Firmenbuch einreichen. Abhängig von der Größe der GmbH kann es auch notwendig sein, dass zusätzliche Unterlagen der Rechnungslegung offengelegt werden und dass eine Abschlussprüfung stattfindet.

In steuerlicher Hinsicht ist unter anderem zu bedenken, dass zunächst die Gewinne der GmbH an sich (über die Körperschaftsteuer) und dann auch die Gewinnentnahmen der Gesellschafter (über die Kapitalertragsteuer) besteuert werden. Dadurch kann die Gesamtsteuerlast auf entnommene Gewinne unter Umständen höher sein als bei einer Einzelunternehmerin/einem Einzelunternehmer, die/der Einkommensteuer zahlt. Auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Aspekte können bei der Wahl der optimalen Rechtsform für ein Unternehmen eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich daher, vor der Gründung einer GmbH professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen (dazu auch Vereinfachte GmbH-Gründung nach § 9a GmbH-Gesetz).

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz