Was ist eine GmbH?
Eine GmbH ist eine juristische Person, also eine eigenständige Trägerin von Rechten und Pflichten. Sie wird meist zu unternehmerischen Zwecken gegründet.
Die GmbH zählt – wie auch die Aktiengesellschaft (AG) – zu den Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass die Gesellschafterinnen/Gesellschafter nur mit einem bestimmten Kapital, der Stammeinlage, an der Gesellschaft beteiligt sind.
Für Schulden der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen und nicht Gesellschafterinnen/Gesellschafter persönlich. Andererseits darf das Vermögen der Gesellschaft grundsätzlich nicht z.B. durch Entnahmen von Gesellschafterinnen/Gesellschafter geschmälert werden, außer es handelt sich um den festgestellten Bilanzgewinn.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz