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Neugründungs-Förderungsgesetz

Aktuelle Informationen über das Neugründungs-Förderungsgesetz, Voraussetzungen für die Begünstigungen, Steuer- und Gebührenbefreiungen, Formalitäten etc.

Information für Einsteiger

Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wurde beschlossen, um bei Neugründung von Betrieben und bei Übernahme von Betrieben Kosten sparen zu helfen. Als nicht förderungswürdig gilt die bloße Änderung der Rechtsform eines Betriebes.

Achtung

Die Erklärung der Neugründung bzw. Übertragung (NeuFoe 2) muss bereits vor bzw. gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden ( z.B. gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung). Eine nachträgliche Vorlage des Formulars kann zu keiner Erstattung der bereits entrichteten Abgaben, Gebühren oder Beiträge führen.

Kommen für die Inanspruchnahme der Förderung mehrere Behörden in Betracht (z.B. Gewerbebehörde, Finanzamt, Firmenbuchgericht, Grundbuchgericht), ist bei jeder eine Erklärung im Original vorzulegen. Wenn die Erklärung im Rahmen der eGründung über das Unternehmensserviceportal vorgenommen wird, kann der signierte Ausdruck der Erklärung den betroffenen Behörden vorgelegt oder im Zuge der eGründung elektronisch zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch Upload der PDF-Erklärung im Formular).

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.

Weiterführende Links

eGründung

Formular

Neugründungen/Betriebsübertragungen (§ 4 bzw. § 5a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz) – Erklärung – Neufoe2

Rechtsgrundlagen

Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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