Inanspruchnahme
Für die Inanspruchnahme der Begünstigungen ist bei Neugründungen entweder die Erklärung der Neugründung im Zuge der elektronischen Gründung für Einzelunternehmen über das Unternehmensserviceportal vorzunehmen oder es hat bei Neugründungen oder Betriebsübertragungen die gesetzliche Berufsvertretung auf dem Formular "NeuFoe 2" zu bestätigen, dass eine Beratung über die Neugründung bzw. Betriebsübertragung durchgeführt wurde. Betrifft die Neugründung bzw. Übertragung ein freies Gewerbe, hat die gesetzliche Berufsvertretung auch zu bestätigen, dass die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber über grundlegende unternehmerische Kenntnisse verfügt. Diese kann entfallen, wenn nur die Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben beansprucht wird.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Ausführliche Informationen zur eGründung über das Unternehmensserviceportal finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Weiterführende Links
- Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
- Sozialversicherung der Selbständigen (→ SVS)
- Notar-Suche (→ ÖNK)
Formular
- eGründung
- Neugründungen/Betriebsübertragungen (§ 4 bzw. § 5a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz) – Erklärung – Neufoe2
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen