Wahl der Rechtsform
Hinweis
Seit 31. Juli 2017 ist über das USP die elektronische Gründung möglich.
Im Zuge der Unternehmensgründung ist die Wahl der geeigneten Rechtsform entscheidend. Die Rechtsform richtet sich vordergründig nach
- der Anzahl der Beteiligten (eine oder mehrere Unternehmerinnen/ein oder mehrere Unternehmer),
- dem Umfang des Unternehmens,
- der Art der Finanzierung,
- der Art und dem Ausmaß der Haftung etc.
Sowohl die Form des Einzelunternehmens als auch jene der Gesellschaften haben Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Es besteht die Möglichkeit, sich in diesem Fall von Expertinnen/Experten oder Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater beraten zu lassen.
Ausführliche Informationen zur Wahl der Rechtsform finden sich
- auf der entsprechenden Informationsseite des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW) sowie
- auf den Seiten des Gründerservices der Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO).
Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am europäischen Binnenmarkt zu fördern, gibt es für Unternehmerinnen/Unternehmer die Möglichkeit, sich nach gemeinschaftlichem Recht als → Europäische Gesellschaft, → Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung oder als → Europäische Genossenschaft zu organisieren.
Online-Ratgeber und Rechner
- USP-Redaktion
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft