1. Ich will eine e-Rechnung an den Bund legen, was muss ich tun?
Sie müssen
- zuerst Ihr Unternehmen am USP registrieren und dann
- die Anwendung "E-RECHNUNG.GV.AT" (siehe auch "Wie kann ich einem Benutzer Rechte z.B. für E-RECHNUNG.GV.AT zuordnen?") aufrufen.
Dort können Sie mittels Formular (manuell), Upload (manuell) oder Webservice (automatische Übermittlung) eine e-Rechnung an den Bund legen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen dazu:
- Step by Step-Leitfaden für die Erstellung/Einbringung einer e-Rechnung
- E-Registrierung – wie funktioniert's?
- Eine elektronische Rechnung an den Bund legen – so geht's!
- Häufig gestellte Fragen rund um die e-Rechnung
e-Rechnungen an den Bund werden automatisch an den Empfänger weitergeleitet. Die Annahme der e-Rechnung erfolgt nach positiver technischer Prüfung und wird der Rechnungsstellerin/dem Rechnungssteller per E-Mail mit dem PDF der Rechnung im Anhang bestätigt. Voraussetzung dafür ist die korrekte Angabe der E-Mail-Adresse in der e-Rechnung.
Die Daten in der e-Rechnung an den Bund können nur vor dem Abschicken geändert bzw. korrigiert werden. Eine bereits eingebrachte e-Rechnung kann nicht mehr bearbeitet werden. Etwaige Fehler, z.B. ein fehlerhafter Firmenwortlaut, sind allenfalls mit dem Rechnungsempfänger/Auftraggeber abzuklären. Die Rechnung kann durch Einbringung einer Stornorechnung, die die ursprüngliche Rechnung aufhebt, außer Kraft gesetzt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass der Rechnungsempfänger/Auftraggeber die falsche Rechnung löscht und von der Rechnungsstellerin/vom Rechnungssteller eine neue Rechnung eingebracht wird.
An das Land Oberösterreich können ebenfalls e-Rechnungen eingebracht werden. Die Nutzung der Anwendung "E-RECHNUNG.GV.AT" für Rechnungen an das Land Oberösterreich ist derzeit noch freiwillig.
Ausführliche Informationen zum Thema "e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen