4. Wie bekomme ich unter"Meine Services" die Anwendung E-RECHNUNG.GV.AT angezeigt?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Wenn Sie für Ihr Unternehmen einzelvertretungsbefugt oder eine Einzelunternehmerin/ein Einzelunternehmer sind, wird Ihnen das Recht automatisch zugeordnet und scheint sofort nach abgeschlossener Registrierung unter "Meine Services" auf.
2. Ihre USP-Administratorin/Ihr USP-Administrator muss Ihrem Benutzerkonto das Recht e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung zuordnen. Wenn Sie selbst USP-Administratorin/USP-Administrator sind, dann müssen Sie sich das Recht selbst zuordnen. Damit das Recht dann in "Meine Services" aufscheint, müssen Sie sich erneut anmelden.
Hinweis
Die Anwendung e-Rechnung an den Bund heißt ab jetzt E-RECHNUNG.GV.AT.
USP-Benutzerleitfaden für die e-Rechnung an den Bund (PDF) . (PDF zum Download)
Ausführliche Informationen zum Thema "e-Rechnung an die öffentliche Verwaltung" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen