1. Was ist ein USP-Administrator?
Eine USP-Administratorin/ein USP-Administrator ist in vollem Umfang für ein Unternehmen im USP tätig. Sie/er hat folgende Rechte:
- Benutzerkonten für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eines Unternehmens im USP anlegen,
- Rechte für die Online-Anwendungen zuordnen und entziehen,
- Administrationsrechte zuordnen und entziehen,
- PIN von Benutzerkonten rücksetzen,
- Benutzerkonten sperren, entsperren und löschen,
- sich selbst Rechte zuordnen und entziehen,
- alle Rechte normaler USP-Benutzerinnen/USP-Benutzer (z.B. online Meldungen abgeben).
Hinweis
Bei der Erstregistrierung im USP muss eine USP-Administratorin/ein USP-Administrator benannt werden. Ohne Benennung der USP-Administratorin/des USP-Administrators kann die Registrierung eines Unternehmens nicht abgeschlossen werden.
Falls die Registrierung im USP bereits vor längerer Zeit erfolgte und nicht mehr bekannt ist, wer als USP-Administratorin/USP-Administrator berechtigt wurde, kann eine Anfrage an das USP Service Center gestellt werden. Dabei muss das Sicherheitspasswort genannt werden.
Achtung
Die Stammdaten des Unternehmens ( z.B. Anschrift) können nicht von der USP-Administratorin/vom USP-Administrator geändert werden. Dazu muss mit dem USP Service Center Kontakt aufgenommen werden, um festzustellen, aus welchem Quellregister die Stammdaten kommen. Anschließend muss die für das entsprechende Register ( z.B. Gewerberegister) zuständige Behörde kontaktiert werden, um die Daten ändern zu lassen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort