Barrierefreier Zugang zu Webseiten des Bundes
Webseiten und mobile Anwendungen des Bundes müssen bestimmte Anforderungen bezüglich Barrierefreiheit erfüllen, damit diese für Nutzerinnen/Nutzer und insbesondere für Menschen mit Einschränkungen besser zugänglich sind. Dies gilt neben dem Bund auch für jene Einrichtungen, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert bzw. unter dessen Aufsicht stehen. Nicht darunter fallen Webseiten und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.
Webseiten und mobile Anwendungen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten. Betroffene Nutzerinnen/Nutzer können Mängel bei der Einhaltung dieser Anforderungen anzeigen. Zuständig für die Überprüfung, ob die Webseiten und mobilen Anwendungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, ist derzeit die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Für gewisse Inhalte von Webseiten und mobilen Anwendungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Barrierefreiheit vorgesehen. Dies sind unter anderem Online-Karten, Kartendienste sowie Reproduktionen von Stücken aus Kulturgutsammlungen, wenn technische Gründe der vollständigen Barrierefreiheit entgegenstehen.
Weiterführende Links
- Digitale Barrierefreiheit (→ FFG)
- Beschwerdestelle (→ FFG)
- Kontaktformular Beschwerdestelle digitale Barrierefreiheit (→ FFG)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen