Bildmarken des öffentlichen Bereichs

Öffentliche Stellen nutzen die Amtssignatur als digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken. Die Amtssignatur besteht aus einer Bildmarke, einer Information über die Prüfbarkeit und einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde. Die Behörde muss die Bildmarke im Internet veröffentlichen.

Auf folgenden Seiten finden Sie die Bildmarken der Bundesministerien und Bundesländer:

Bundesministerien

Bundesländer

Weiterführende Links

Informationen des BMF über die Amtssignatur ( BMF)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion