Allgemeines und Anmeldung

Neben Wortmarken, die ausschließlich aus Großbuchstaben in Blockschrift bestehen (z.B. ANKERMANN) gibt es auch andere Markenformen – z.B. Bildmarken, Wortbildmarken (bestehend aus Wortbestandteilen in Groß- und Kleinbuchstaben mit und ohne grafische Zusätze), dreidimensionale Marken, Farb- und Klangmarken etc.

Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und kann immer wieder auf weitere zehn Jahre verlängert werden.

Hinweis

Ein Zeichen kann keinesfalls losgelöst vom Produkt, sondern nur im Zusammenhang mit jenen bestimmten Waren/Dienstleistungen, zu deren Kennzeichnung es am Markt bestimmt ist, als Marke angemeldet und registriert werden.

Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung in Österreich kann die Marke auch selbstständig, d.h. ohne Parteienvertretung, angemeldet werden. Besteht allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung, muss entweder eine beliebige natürliche Person mit Wohnsitz in Österreich oder eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariat) in Anspruch genommen werden. Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung im EWR oder in der Schweiz reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.

Anmeldung

Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien
Telefon: +43 1 53424

  • per Post
  • Eingangsstelle/Einwurfkasten
  • Fax: +43 1 53424 - 535 (Kein Einbringen färbiger Marken mittels Fax!)
  • Online (→ ÖPA)

Achtung

Keine Anmeldung per E-Mail möglich.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
  • USP-Redaktion
  • Österreichisches Patentamt