Wirkungsraum – Markenschutz
- Nationale Marke
- Unionsmarke
- Internationale Marke
- Exkurs: Herkunftsangaben
- Weiterführende Links
- Formulare
- Rechtsgrundlagen
Nationale Marke
Nach der Prüfung der Formalerfordernisse wird die Anmeldung einer österreichischen Marke dahingehend geprüft, ob das angemeldete Zeichen nach den Bestimmungen des österreichischen Markenschutzgesetzes als Marke registrierbar ist, d.h. ob nicht den Markenschutz ausschließende Gründe vorliegen (z.B. dem Zeichen keine Unterscheidungskraft zukommt).
Ab dem Tag der Eintragung im Markenregister ist die Marke für zehn Jahre in Österreich geschützt. Der Schutz kann in weiterer Folge unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Tipp
Recherchieren Sie kostenfrei vor einer geplanten Markenanmeldung nach allfällig verwechslungsfähigen älteren Marken in , see.ip der Online-Suche nach bibliographischen Markendaten oder in TMView, der gemeinsamen Plattform für Markendaten aus den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Unions- und internationalen Marken.
Unionsmarke (früher "Gemeinschaftsmarke")
Die Unionsmarke bietet einen EU-weiten Markenschutz, der in der gesamten europäischen Union gilt. Eine individuelle Auswahl von Ländern (wie bei der internationalen Marke) gibt es bei der Unionsmarke nicht. Für das Verfahren ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zuständig.
Eine Gemeinschaftsmarke gilt zehn Jahre für den gesamten EU-Raum und kann danach unbeschränkt jeweils um weitere Zeiträume von zehn Jahren verlängert werden.
Achtung
Besteht auch nur für einen einzelnen Mitgliedstaat ein älteres Recht, das erfolgreich gegen die Anmeldung eingewandt wird, wird die Unionsmarke insgesamt, also auch für die übrigen Mitgliedstaaten, nicht erteilt! In den nicht betroffenen Mitgliedstaaten kann allerdings eine Umwandlung in nationale Anmeldungen vorgenommen werden.
Eine Gemeinschaftsmarke kann beim Österreichischen Patentamt oder gleich direkt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) beantragt werden.
Eine Unionsmarkenanmeldung ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einzureichen. Dies kann in deutscher Sprache per Post, Fax oder elektronisch erfolgen.
Internationale Marke
Eine internationale Marke wird im Rahmen des Madrider Systems zentral registriert. Voraussetzung dafür ist eine bereits erfolgte Anmeldung einer nationalen Marke oder einer Gemeinschaftsmarke. Über das Madrider System kann für die Marke weltweit für über 120 Staaten Schutz erlangt werden – die Auswahl unter diesen Staaten obliegt der Anmelderin/dem Anmelder selbst.
Der Antrag auf internationale Registrierung einer zuvor auf nationalem Weg angemeldeten Marke ist über das Österreichischen Patentamt, ein auf eine Gemeinschaftsmarke gestützter Antrag jedoch im Wege des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu richten.
Tipp
Im Internet besteht die Möglichkeit vorab kostenfrei selbst nach allfällig verwechslungsfähigen älteren Marken zu recherchieren.
Folgende Datenbanken stehen zur Auswahl:
see.ip des Österreichischen Patentamts,eSearch plus und TmView des EUIPO sowie die ROMARIN. der WIPO
Exkurs: Herkunftsangaben
Hauptsächlich für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gibt es einen speziellen Schutz durch Herkunftsangaben. Im Unterschied zur Marke sind Herkunftsangaben nicht einer einzelnen Person vorbehalten, sondern dürfen bei Einhaltung der Vorgaben von allen Produzenten verwendet werden, die ihr Produkt in einem bestimmten Gebiet erzeugen. Je nach Ausmaß der Bindung des Produktes an sein Herkunftsgebiet unterscheidet man zwischen Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben.
Weiterführende Links
- Marken national (→ ÖPA)
- Marke international (→ ÖPA)
- Schutzrechte (→ ÖPA)
- see.ip (→ ÖPA)
- TMView (→ EUIPO)
- eSearch plus (→ EUIPO)
- ROMARIN-Datenbank (→ WIPO)
- Österreichisches Patentamt (→ ÖPA)
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (→ HABM)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (→ WIPO)
Formulare
- Marke - Anmeldung (national) - MA 1
- Marke - Registrierung (international) - MA 572
- Marke - weitere Formulare
Rechtsgrundlagen
- Markenschutzgesetz (MSchG)
- Unionsmarkenverordnung/Verordnung (EU) 2015/2424 (EUR-Lex)
- Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
- Österreichisches Patentamt
- USP-Redaktion