Patentscheck

Mit dem Patent Scheck hat man einmal pro Jahr und Forschungsidee die Möglichkeit, mit einem nationalen Patentamt die Patentierbarkeit (verpflichtende Phase 1) abzuklären. Mit der Förderung können zusätzlich Leistungen wie zu Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2) bezahlt werden. Die Kosten können sich auf bis zu maximal 12.500 Euro belaufen. Die FFG übernimmt davon max. 10.000 Euro (das sind 80 Prozent). Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups bzw. Unternehmen in Gründung können diese Förderung laufend und ohne Themeneinschränkung beantragen.

Vorteile im Überblick

  • Mit wenigen Klicks beantragt man den Patent Scheck.
  • Betreuung durch ein Expertenteam. Die Start-ups nutzen die Kompetenzen von FFG, Patentamt und Patentanwältinnen/Patentanwälten.
  • In kurzer Zeit wird geklärt, ob eine Erfindung prinzipiell patentierbar ist.
  • Patentrecherche nach Maß gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus dem relevanten technischen Gebiet.
  • Begleitung bis zur nationalen und internationalen Patentanmeldung.
  • 80 Prozent der Kosten übernimmt das BMK in Kooperation mit der Nationalstiftung. Die maximale Fördersumme ist 10.000 Euro.

Voraussetzungen

Anmelderinnen/Anmelder müssen ein österreichisches Technologie-Start-up, -KMU oder eine Einzelperson sein, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen kann (z.B. Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.

Die Erfindung darf noch nicht veröffentlicht sein - auch ein Verkauf zählt als Veröffentlichung.

Hinweis

Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. ihre Jahresbilanzsumme beläuft sich auf höchstens 43 Millionen Euro.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
  • USP-Redaktion
  • Österreichisches Patentamt