Gesellschaftsorgane
Aktuelle Informationen zu Organen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Aktiengesellschaft (AG) etc.
Information für Einsteiger
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Als solche sind sie rechtsfähig, also selbst Träger von Rechten und Pflichten. Um handeln zu können, bedürfen sie natürlicher Personen, die für sie tätig werden. Sie benötigen daher Organe, die den Willen der Gesellschaft bilden und für sie handeln. Ohne diese Organe wären die Kapitalgesellschaften handlungsunfähig.
Rechtsgrundlagen
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Aktiengesetz (AktG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz